Ihre Website ist ein wichtiges Marketinginstrument, mit der schnell und einfach viele Besucherinnen und Besucher informiert werden können. Allerdings hinterlässt jede Person, die eine Website aufruft Spuren, die durch Tracking-Tools oder Analyse-Softwaren ausgewertet werden können.
Ein Speichern von Cookies auf der Webseite von Besuchern ist eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO, zu der der Website-Besucher zwingend informiert und meistens auch einwilligen muss.
Das neue TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) ordnet für fast jedes Cookie, das eine Website setzt, an, eine Einwilligung einzuholen.
Passend zu diesem Thema hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg ein Dokument „FAQ zu Cookies und Tracking“ auf seiner Website veröffentlicht (Stand: März 2022)
Profitieren Sie
– Monitoring der Startseite einmal täglich – Voll-Scan (Hauptseite und alle Unterseiten) einmal im Monat – Automatische Benachrichtigung per E-Mail bei neu entdeckten Schwachstellen
Wen es interessieren sollte
Alle Verantwortlichen, also die Betreiber von Websites, Apps oder anderen Telemediendiensten (im Folgenden beschränken wir uns nur auf Websites), die Verarbeitungen oder Techniken nutzen, die Einwilligungen erfordern.
Fragestellung
Wie stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Einwilligungen, für die Verarbeitungen oder Techniken auf Ihrer Websites datenschutzkonform einholen und alle erforderlichen Informierungen vorgenommen werden?
Kurze Antwort
Sie nehmen das Angebot von uns wahr.
Wenn Sie an dem Tarif „Täglich & mehr“ oder an dem Tarif „Täglich & mehr PLUS“ Interesse haben, gehen Sie zum Reiter “Infothek” klicken Sie auf den untersten Eintrag “zur Beauftragung einer automatisierten Website-Überwachung”, dort finden Sie das Bestellformular.
Lange Antwort und unser Angebot
Sowohl für Sie, als Verantwortlicher für Ihre Website, als auch für uns als Datenschutzbeauftragte ist es sehr schwierig bis unmöglich, alle Dienste, Apps und Anwendungen zu identifizieren, die auf einer Website eingesetzt werden können.
Manuell ist eine solche sogenannte „Schwachstellenanalyse“ kaum umsetzbar, daher haben wir uns entschlossen, mit den Profis von decareto zusammenzuarbeiten und deren Profi-Software einzusetzen.
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Was kann und macht decareto? Dies lesen Sie hier.
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Es gibt auch kostenlose Website-Audit-Software, die aber nicht unseren Ansprüchen genügen.
Qualität hat ihren Preis. Daher bezahlen wir (gerne) eine monatliche Gebühr für die Nutzung von decareto, sind uns im Gegenzug aber auch sicher, dass wir umfassende Analyse- und Prüfberichte bekommen, mit denen wir weiterarbeiten können.
Unser Angebot an Sie
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Leistungsumfang
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Tarif „Einmal im Jahr“ |
Tarif „Täglich & mehr“ |
Tarif „Täglich & mehr PLUS“ |
Tarif “Ad hoc”
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Anzahl Website (URL) |
eine Website (URL) |
eine Website (URL) |
jede weitere Website (URL) |
eine Website (URL) |
Anzahl Scan |
Voll-Scan (Hauptseite und alle Unterseiten) einmal im Jahr zu Ihrem Datenschutz-Audit
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eine Website (URL)
– Monitoring der Startseite einmal täglich
– Voll-Scan (Hauptseite und alle Unterseiten) einmal im Monat
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wie Tarif „Täglich & mehr“
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Ein Voll-Scan (Hauptseite und alle Unterseiten)
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Reporte |
Ein Report im Jahr, das Ergebnis wird im Datenschutz-Audit besprochen. |
Benachrichtigung per E-Mail bei neu entdeckten Schwachstellen.
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wie Tarif „Täglich & mehr“ |
Ein Report, der Ihnen sofort nach Fertigstellung des Scans zur Verfügung gestellt wird. |
Fix-Preis |
In Ihrem Beratungspaket enthalten.
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5,00€ im Monat |
5,00€ im Monat pro weiterer Website |
einmalig 30,00€ |
Einrichtungspreis
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einmalig 10,00€ |
wie Tarif „Täglich & mehr“
(nur bei gleichzeitiger Bestellung der Websites)
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Laufzeit
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ein Monat, monatlich kündbar |
wie Tarif „Täglich & mehr“ |
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Warum macht eine permanente Überwachung Sinn?
Änderungen auf der Website „geschehen“ ständig, und zwar auch so, dass Sie es evtl. gar nicht bewusst mitbekommen. So kann z.B. Ihre Agentur ein neues Tool oder einen neuen Dienst einbinden, welches Cookies setzt, trackt oder Daten in Drittstaaten übermittelt oder es können sich durch Software-Updates Einstellungen ändern, für die dann plötzlich eine Einwilligung notwendig wird.
Auch die Rechtsprechung kann Anforderungen ändern. So wie jetzt aktuell durch das neue „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) geschehen.
Wann macht eine permanente Überwachung Sinn?
Es gibt Websites auf denen üblicherweise „nicht so viel los ist“. Dazu gehören statische Seiten, die dazu dienen sowohl einen Überblick über das Leistungsangebot als auch über die Kontaktmöglichkeiten zu geben.
Betreiben Sie solch eine Website, wird Ihnen vermutlich unser Basis-Tarif „Einmal im Jahr“ mit einem jährlichen Check genügen.
Und dann gibt es Websites auf denen „mehr los ist“. Dies ist der Fall, wenn Sie z.B.
- einen Online-Shop betreiben,
- eine Website anbieten, die von vielen Endverbrauchern besucht wird oder
- mit Ihrer Organisation im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Wenn viel Bewegung auf der Website ist, macht ein permanentes Monitoring definitiv Sinn, um stets datenschutzkonform und damit rechtssicher zu sein und – vor allen Dingen – zu bleiben.
Ihre Annahme des Angebotes
Wenn Sie an dem Tarif „Täglich & mehr“ oder an dem Tarif „Täglich & mehr PLUS“ Interesse haben, gehen Sie zum Reiter “Infothek” klicken Sie auf den untersten Eintrag “zur Beauftragung einer automatisierten Website-Überwachung”, dort finden Sie das Bestellformular.
Dort können Sie Ihre gewünschte Website eintragen und unser Angebot beauftragen.
Je eher Sie uns Bescheid geben, umso schneller können wir Ihre Website aufnehmen und überwachen.
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Hören und sehen Sie nochmal den Live Talk zu diesem Thema
Zum Abspielen des Videos klicken Sie bitte hier.
(Hinweis: Das Video wird bei dem externen Anbieter Vimeo gehostet. Sie verlassen also die www.digitaler-dsb.de – Welt)
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